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werden. Nur so ist sichergestellt,
dass der Name eventuelle Neu-
ausrichtungen in der Unterneh-
mens- und Vertriebsstrategie er-
füllen kann und in fünf oder zehn
Jahren auch noch "passt". Darü-
ber hinaus sollte ein identitäts-
starker, international erfolgreich
einsetzbarer Name idealerweise
sechs Anforderungen erfüllen:
1. Einfachheit:
Der Name sollte klar, eingängig
und beim Lesen und Sprechen gut
verständlich sein, zum Produkt
passen und positive phonetische
Qualitäten besitzen – also in je-
der Landessprache gut klingen.
2. Einzigartigkeit:
Der Name sollte unverwechsel-
bar sein und jede Ähnlichkeit mit
anderen Produkten vermeiden.
3. Memorierbarkeit:
Der Name sollte einen positiven
Wiedererkennungswert haben –
und im wahrsten Sinne des
Wortes "merk-würdig" sein.
4. Internationalisierbarkeit:
Der Name muss linguistisch in
allen relevanten Sprachgebieten
funktionieren und darf dort keine
negativen Assoziationen auslösen.
5. Zeitlosigkeit:
Ein Name sollte keinem aktuel-
len Trend folgen, damit er auch
zukünftig als ansprechend und
zeitgemäß empfunden wird.
6. Schutzfähigkeit:
Der Name muss so individuell
sein, dass er frei verfügbar ist
und damit markenrechtlich in
den Zielgebieten gegen Konkur-
renzprodukte juristisch geschützt
werden kann.
Sprachanalyse schließt
negative Assoziationen und
Klangbilder aus
Trotz des heute gängigen inter-
nationalen Gebrauchs von Mar-
kennamen werden Sprachprü-
fungen noch immer mit zu wenig
Sorgfalt durchgeführt. Bei neuen
Unternehmens- oder Produkt-
namen sollten mögliche Bedeu-
tungen durch Muttersprachler in
den Hauptabsatzmärkten über-
prüft werden, auch um negative
phonetische Assoziationen oder
Klangbilder zu vermeiden.
Markenrecht und Marken-
recherche.
Warum Namen juristischen
Schutz brauchen
Ebenso wichtig wie die Kreation
ist eine umfassende Recherche
nach bereits eingetragenen Na-
men in allen relevanten Marken-
und Patentämtern. Nur durch
gewissenhafte Ähnlichkeitsprü-
fungen und erweiterte Identitäts-
recherchen können kostspielige
Markenkollisionen und Unterlas-
sungsklagen vermieden werden.
Der kreativste Name nützt nichts,
sobald er die Rechte Dritter ver-
letzt oder markenrechtlich nur
eingeschränkt einsetzbar ist.
Darum empfiehlt es sich, die
Namensentwicklung von einem
erfahrenen Markenanwalt be-
gleiten zu lassen.
Stefan Spöttl, MBA
Inhaber und Geschäftsführer der
Branding- und Namingagentur
»SSBC BRAND CONSULTING«